altstadt.raum

ein Projekt der
Stadt Bielefeld

bis zum 21. März 2021

Die Online-Beteiligung ist beendet

Erste Vorschläge für eine Gestaltung der Straßenräume rund um die Fußgängerzone der Altstadt liegen vor.
Was sind Ihre Ideen? Welche Vorschläge finden Sie gut?
Wir freuen uns über Ihre Ideen und Ihr Feedback.

Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme.
Alle Ergebnisse werden auf dieser Webseite veröffentlicht.

Süsterplatz und Ritterstraße könnten zwischen Mauerstraße und Niedernstraße als Aufenthaltsraum Fußgängern und Radfahrern vorbehalten sein. Dazu wird die Straße für den Durchgangsverkehrgesperrt. Die Kfz-Stellplätze auf Privatgrundstücken und in Tiefgaragen sind weiterhin erreichbar. Die freiwerdenden Flächen könnten für verschiedene Formen der Unterhaltung – Pop-up Kino, Spielplätze oder eine offene Bühne – und Sitz- und Aufenthaltsflächen genutzt werden.

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Altstädter Kirchplatz und Hagenbruchstraße könnten zwischen Renteistraße und Güsenstraße als Aufenthaltsraum Fußgängern und Radfahrern vorbehalten sein. Dazu wird die Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Kfz-Stellplätze auf Privatgrundstücken und in Tiefgaragen sind weiterhin erreichbar. Die freiwerdenden Flächen könnten für Geschäfte, Gastronomie, Kulturangebote sowie Sitz- und Aufenthaltsflächen genutzt werden.

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Die Straße Waldhof könnte zwischen Obernstraße und Ratsgymnasium als Aufenthaltsraum Fußgängern und Radfahrern vorbehalten sein. Dazu wird die Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der Schulhof des Ratsgymnasiums ist über die Straßen Welle und Waldhof weiterhin erreichbar. Die freiwerdenden Flächenkönnten gemeinsam mit den Kunst- und Bildungseinrichtungen gestaltet werden und dem Raum zwischen Kunsthalle, Ratsgymnasium und Kunstforum Hermann Stenner eine neue Identität geben.

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In der Goldstraße könnten zwischen Hagenbruchstraße und Ritterstraße die derzeit vorhandenen Kfz-Stellplätze für eine Nutzung durch die angrenzenden Geschäfte und „Pop-Up-Gastronomie-Stände“ freigegeben werden, um die die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Die Fahrbahn kann weiterhin vomKfz- und Radverkehr genutzt werden.

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Die Steinstraße könnte zwischen Renteistraße und Gehrenberg als Aufenthaltsraum Fußgängern vorbehalten sein. Dazu wird die Straße für den Kfz-Verkehr gesperrt, der Radverkehr wird „als Gast“ zugelassen. Die freiwerdenden Flächen können zum Flanieren, für Auslagen der angrenzenden Geschäfte, für die Gastronomie und im Kreuzungsbereich Welle/Gehrenberg für kreative Straßengestaltungen durch Bewohner*innen oder Schüler*innen genutzt werden.

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An welchen anderen Orten sehen Sie Chancen für eine Aufwertung?
Was ist Ihnen an den jeweiligen Orten besonders wichtig?Welchen Stellen halten Sie für eine Umsetzung der vorliegenden Ideen für besonders geeignet?
Haben Sie eigene Ideen oder Anregungen?

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Wir werden alle Ihre Anregungen und Vorschläge sammeln und auswerten. Ihr Feedback hilft uns, erste Maßnahmen, die in einer Pilotphase im Sommer dieses Jahres ausprobiert werden sollen, auszuwählen.

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Amt für Verkehr | 660.2
Abteilung Mobilitätsplanung

Technisches Rathaus
August-Bebel-Str. 92, 33602 Bielefeld

Olaf Lewald
Amt für Verkehr
Amtsleiter

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