ein Projekt der
Stadt Bielefeld

vom 21.01.2022 - 19.02.2022
täglich von 13 - 21 Uhr
auf dem Altstädter Kirchplatz

Jetzt Ihren Pömpelspaß buchen!

So gehts:
Eine Person kann beide Bahnen stundenweise (maximal 2 Stunden) buchen.
Ist das nächstmögliche Zeitfenster im Vorhinein auch gebucht, ist eine Überziehung der Spielzeit nicht möglich. Ist das nachfolgende Zeitfenster nicht verbucht, ist eine Verlängerung vor Ort möglich.

Wird eine gebuchte Bahn nicht innerhalb der ersten 10 Minuten bespielt, entfällt die Buchung und die Bahn kann vor Ort neu vergeben werden.

Die Bezahlung erfolgt vor Ort.

Bahn-Informationen:
Es gibt 2 Eisstockbahnen mit einem Spielfeld von je 16 x 2 Meter.
Jede Bahn ist ein separates Spielfeld für max. je 2 Teams.

Ein Team kann bis zu 5 Spieler*innen enthalten. Pro Bahn können 2 Teams (maximal 10 Spieler*innen) spielen. Bei Teams mit bis zu 4 Personen wird mit 4 Pömpeln pro Team gespielt. Bei Teams aus 5 Personen mit 5 Pömpeln pro Team. Die Pömpel werden nur gegen Pfand ausgegeben.

BAHN 1

Februar 2022

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- Verfügbar
 
- Ausgebucht
 
- Zum Teil ausgebucht

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BAHN 2

Februar 2022

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Was passiert mit meinen Daten?

Die Anmeldung ist verbindlich.

Die Buchung erfolgt ohne vorige Nutzerregistrierung, Wir benötigen nur Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse.

Ihre Daten werden nur für die Reservierung und Nutzung der Eisstockbahn verwendet. Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, nicht an Dritte weitergegeben und nach Benutzung oder Absage der Buchung der Eisstockbahn gelöscht.

Möchten Sie eine Reservierung absagen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus:

Corona-Informationen:

Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist jedem gestattet, der vollständig immunisiert ist und sich mit einem gültigen Lichtbildausweis ausweisen kann (2G-Pflicht).

In den gastronomischen Einrichtungen der Eisstockbahn gilt für alle Personen, die sich in den gekennzeichneten Gastronomie-Bereichen aufhalten, die 2G+-Regel. Diese beinhaltet, dass alle Gäste zu ihrem vollständigen Immunisierungsstatus einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test benötigen.

Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren. Der Status einer wirksamen Auffrischungsimpfung gilt auch für:

  1. Geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben.
  2. Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tagen zurückliegt.
  3. Genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

Um die lückenlose Kontrolle aller Besucher*innen sicherzustellen, kann jede Person maximal eine Speise bzw. ein Getränk gleichzeitig bestellen.

Bitte beachten Sie die Maskenpflicht in Warteschlangen, Anstellbereichen und direkt vor den Verkaufsbuden!

Amt für Verkehr | 660.2
Abteilung Mobilitätsplanung

Technisches Rathaus
August-Bebel-Str. 92, 33602 Bielefeld

Olaf Lewald
Amt für Verkehr
Amtsleiter

   0521 51-3003
   olaf.lewald@bielefeld.de